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Beitrag vom 26.09.2008
Bundesregierung beschließt Kinderförderungsgesetz
AVIVA-Redaktion
Wie das Bundesfamilienministerium am 26. September 2008 erfreut der Presse mitteilte, hat die Regierung das Kinderförderungsgesetz beschlossen – die Zustimmung des Bundesrates steht jedoch noch aus.
"Das Kinderförderungsgesetz setzt Meilensteine in Deutschland - für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für mehr Bildung unserer Kinder. 2013 wird es bundesweit für jedes dritte Kind unter drei Jahren eine Betreuungsmöglichkeit geben, sei es in der Kita oder in der Tagespflege.", erklärte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen, die heutige Zustimmung des Bundestages zum Kinderförderungsgesetz (KiföG). "Zum ersten Mal hat dann jedes Kind ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf diese frühe Förderung. Darauf können wir stolz sein! Denn es ist der Erfolg einer gemeinsamen Kraftanstrengung, die wir nur Hand in Hand mit Bund, Ländern und Gemeinden bewältigen konnten", so die Ministerin weiter.
Das Kinderförderungsgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf und noch in diesem Jahr verkündet werden muss, soll den Ausbau eines qualitativ hochwertigen Betreuungsangebotes beschleunigen und so den Eltern echte Wahlmöglichkeiten eröffnen. Bereits im August 2007 hatten sich Bund und Länder auf die Finanzierung geeinigt. Demnach unterstützt der Bund den Ausbau bis 2013 mit insgesamt vier Milliarden Euro. Der Bund hat ein Sondervermögen in Höhe von 2,15 Milliarden Euro für Investitionen errichtet. Die Länder haben in unterschiedlicher Geschwindigkeit ihre Förderrichtlinien im Land umgesetzt, zwei Länder sind noch nicht so weit. Einige Länder haben bereits Bundesmittel erhalten und schaffen schon Plätze für unter Dreijährige. Vorreiter sind Bayern, Sachsen, Baden-Württemberg und Bremen.
"Von heute an geht die Arbeit erst richtig los!", beurteilte Ursula von der Leyen. "In manchen Kommunen starteten wir mit Angeboten für gerade einmal fünf Prozent aller Kinder. In den neuen Bundesländern finden Eltern ganz gut einen Betreuungsplatz, der westdeutsche Durchschnitt liegt für 2007 dafür gerade Mal bei 9,9 Prozent. Das heißt: Wir haben noch einige Hausaufgaben zu erledigen, bis die ellenlangen Wartelisten Vergangenheit sind".
Zahlen und Daten zur Kinderbetreuung:
2007 lebten in Deutschland 2.050.818 Kinder unter drei Jahren. Davon hatten 15,5 % (rund 167.000 Kinder) einen Platz in Tageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege:
im Westen für jedes zehnte Kind ein Angebot (9,9 %)
im Osten für mehr als jedes dritte Kind (41 %)
In den westlichen Bundesländern nutzen 32,6 % der Kinder mehr als sieben Stunden das Angebot täglich, 29,1 % mehr als fünf bis zu sieben Stunden, 33,3 % fünf Stunden und weniger. 5,0 % nutzen Vor- und Nachmittagsangebote ohne Mittagsbetreuung.
2007 gab es rund 30.000 Tagespflegepersonen in öffentlich geförderter Kindertagespflege für 42.600 Kinder unter drei Jahren (zum Vergleich: 2006 waren es 33.000 Kinder / 2007 also ein Plus von 29 %). Der zusätzliche Bedarf an Personal bis 2013 für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren liegt bei rund 80.000 Personen, der an Tagesmüttern und -vätern bei 30 % neu geschaffener Plätze in der Kindertagespflege bei 30.000 Personen.
Folgende wichtige Regelungen enthält das Kinderförderungsgesetz, das am 26. September 2008 beschlossen wurde:
1. Für die erste Phase bis 31. Juli 2013 werden, verglichen mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG), erweiterte, objektiv rechtliche Verpflichtungen für die Bereitstellung von Plätzen eingeführt. Ziel sind vor allem die Kinder, die eine Betreuung für ihre persönliche Entwicklung besonders benötigen. Zudem sollen nicht nur berufstätige Eltern einen gesicherten Betreuungsplatz bekommen, sondern auch diejenigen, die Arbeit suchen. Damit fällt eine der letzten Hürden für Alleinerziehende, die oft erst einen Arbeitsplatz finden, wenn sie die Betreuung ihres Kindes gesichert haben, weg.
2. Ab dem 1. August 2013, nach Abschluss der Ausbauphase, soll der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr eingeführt werden.
3. Die Bundesregierung setzt auf ein vielfältiges Betreuungsangebot und forciert die Profilierung der Kindertagespflege. Deshalb sollen 30 % der neuen Plätze in diesem Bereich geschaffen werden. Dazu werden klare Standards festgesetzt. Eine Tagesmutter darf grundsätzlich nicht mehr als fünf Kinder betreuen. Kommen mehr Kinder dazu, muss eine pädagogische Qualifikation nachgewiesen werden und es dürfen nicht mehr Kinder in der Gruppe sein als in einer vergleichbaren Kita- oder Krippengruppe des Landes. Die Bezahlung soll leistungsgerecht sein. Die Hälfte der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung übernimmt die öffentliche Hand. Dabei wird eine Sonderregelung bis 2013 eingeführt: Tagesmütter, die bis zu fünf Kinder betreuen, werden als nebenberuflich Selbständige eingestuft. Damit wird bei einem geringen monatlichen Gesamtverdienst eine beitragsfreie Familienversicherung sichergestellt und bei höherem Einkommen ein niedriger Beitragssatz gewährt. Im Einkommensteuergesetz wird festgeschrieben, dass die vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe erstatteten Sozialversicherungsbeiträge steuerfrei bleiben.
4. Die Finanzierung des Ausbaus der Kinderbetreuung steht auf einer seriösen Grundlage: Der Bund beteiligt sich mit vier Milliarden Euro an den Ausbaukosten von insgesamt zwölf Milliarden Euro. Die Bundesbeteiligung an den Investitionskosten bis 2013 ist durch das Sondervermögen von 2,15 Milliarden Euro auf Grund des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes seit dem vergangenen Jahr sichergestellt. So sind die nötigen Mittel für Neubau-, Ausbau- oder Umbau- sowie Sanierungs-, und Renovierungsmaßnahmen bereits verfügbar. Das KiföG regelt zudem die nötigen Änderungen im Finanzausgleichgesetz zur Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten. Durch eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung zu Gunsten der Länder sind dies 1,85 Milliarden Euro zwischen 2009 und 2013 und ab 2014 dauerhaft mit 770 Millionen Euro jährlich.
5. Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre bis drei Jahre alten Kinder nicht in Tageseinrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: www.bmfsfj.de
(Quelle: PM Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26. September 2008)